DATEV Belegfreigabe online
Der Cloud-Service Belegfreigabe online setzt DATEV Unternehmen online voraus. Wenn Sie DATEV Unternehmen online bestellt haben, kann dieser um die Belegfreigabe online erweitert werden.
Unterstützt beim Prüfen von Belegen
Mit Belegfreigabe online können Sie sicherstellen, dass ausgewählte Belege (z. B. Eingangsrechnungen) nur geprüft in die Finanzbuchführung und zur Bezahlung gelangen.
Belegfreigabe online bietet Ihnen die Möglichkeit, Belege gezielt dem zuständigen Freigeber zur Prüfung zuzuweisen, damit dieser nur die für ihn relevanten Belege zur Bearbeitung erhält.
Freigeber und Freigabezeitpunkt werden protokolliert. Im Prüfprozess können Informationen für die Finanzbuchführung hinterlegt werden. Sie können sich per E-Mail benachrichtigen lassen, sobald neue zu prüfende Belege in Belegfreigabe online vorhanden sind.
Belegfreigabe online wird kontinuierlich weiterentwickelt, der Funktionsumfang wird in den nächsten Monaten wachsen. Derzeit kann die Nutzung von Belegfreigabe online noch zu Einschränkungen bei Belege online führen.
Bitte beachten Sie, dass Belegfreigabe online derzeit für einen Teil der Mandantenbestände von DATEV Unternehmen online nicht bestellt werden kann.
Dies sind Mandantenbestände, die
- Auftragswesen online nutzen,
- DATEV Mittelstand Faktura oder DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen nutzen,
- Belege aus Vorsystemen über DATEV Rechnungsdatenservice 1.0, DATEV Buchungsdatenservice oder DATEV XML-Schnittstelle online übernehmen.
Einen ersten Eindruck zu DATEV Belegfreigabe online erhalten Sie in den nachfolgenden Klick-Tutorials:
- DATEV Belegfreigabe online – Belege zuweisen (Klick-Tutorial)
- DATEV Belegfreigabe online – Belege freigeben (Klick-Tutorial)
- DATEV Belegfreigabe online – Einstellungen bearbeiten (Klick-Tutorial)
Für mehr Informationen sprechen Sie uns gerne an, Ihr Team der NAU Steuerberater.
Erscheinungsdatum: